Aufzugs- und Kranprüfung auf hoher See – TÜV NORD im Offshore-Einsatz für Siemens Gamesa

15. März 2021 | Industrie Service: Für Siemens Gamesa prüft TÜV NORD Aufzüge und Kräne von Offshore-Windenergieanlagen.

Siemens Gamesa Renewable Energy ist nicht nur einer der weltweit führenden Hersteller von Windenergieanlagen, sondern auch einer der größten Wartungs- und Instandhaltungsanbieter im Offshore-Bereich. Unterstützt wird der Global Player dabei von TÜV NORD: Die Sachverständigen übernehmen Aufzugs- und Kranprüfungen für Windenergieanlagen in der deutschen Nordsee.

Allein in der deutschen Nordsee befinden sich weit über 1.000 Windenergieanlagen. Ein großer Teil davon wurde in den Werken von Siemens Gamesa Renewable Energy hergestellt. Jede dieser Anlagen verfügt über einen Aufzug und mindestens zwei Kräne. Diese müssen regelmäßig geprüft werden. „Wir freuen uns, dass sich Siemens Gamesa wieder für TÜV NORD entschieden hat. In den kommenden zwei Jahren werden unsere Prüferinnen und Prüfer Siemens Gamesa dabei unterstützen, die Sicherheit von Aufzügen und Kränen in Offshore-Windenergieanlagen weiter aufrechtzuerhalten“, so Alexander Ohff, Leiter des Segments Erneuerbare Energien bei TÜV NORD.  

Im Fokus der beauftragten Prüfdienstleistungen stehen 300 Windenergieanlagen in sieben Offshore-Windparks in der deutschen Nordsee, hauptsächlich in der Nähe von Borkum und Sylt. Darunter fallen Anlagen unterschiedlichen Alters, nicht nur von Siemens Gamesa selbst, sondern auch von Senvion und Adwen. Die beiden letzteren werden zwar inzwischen nicht mehr hergestellt, bestehende Anlagen jedoch weiterhin von Siemens Gamesa gewartet und instandgehalten.

Aufzüge und Kräne offshore prüfen

Windenergieanlagen werden immer größer. Vor allem offshore finden sich Anlagen gigantischen Ausmaßes – mit Nabenhöhen, die so manches Hochhaus übertreffen. Damit der Aufstieg ins Maschinenhaus nicht zum langwierigen Kletterakt wird und um Lasten einfach zu transportieren, verfügen Windenergieanlagen über Aufzüge, so genannte Befahranlagen, und Kräne. „Diese gelten, ebenso wie diejenigen an Land, als überwachungsbedürftige Anlage gemäß Betriebssicherheitsverordnung und unterliegen einer Prüfpflicht“, erklärt Axel Schweighardt, Leiter Technical Inspection im Bereich Windenergie bei TÜV NORD. 

Für Befahranlagen ist die erste Prüfung vor der Inbetriebnahme vorgesehen, anschließend erfolgt jedes Jahr abwechselnd eine wiederkehrende Haupt- oder Zwischenprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle wie TÜV NORD. Kräne müssen ebenfalls erstmals vor der Inbetriebnahme sowie nach prüfpflichtigen Änderungen durch unabhängige Sachverständige geprüft werden, ansonsten alle vier Jahre und zusätzlich jedes Jahr durch eine befähigte Person.

Inhaltlich mit den Prüfungen an Land vergleichbar, unterscheiden sich jedoch die Anforderungen an den Prüfenden bei Offshore-Einsätzen. Denn hierfür ist eine zusätzliche Offshore-Qualifizierung notwendig, die den Prüfenden für die auf dem Meer vorherrschenden, anspruchsvollen Arbeitsbedingungen wappnet.

Hören Sie zu diesem Thema auch den #explore-Podcast von TÜV NORD „Aufzugsprüfung auf hoher See“: https://entdeckt-erklaert-erzaehlt.podigee.io/31-offshore-aufzugsprufung, auch verfügbar bei Apple und Spotify.

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