Teilnahmebedingungen zum Facebook "Bienengewinnspiel"

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Bienengewinnspiel“ richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Veranstalter des Gewinnspiels ist die TÜV NORD AG (im Folgenden TÜV NORD AG genannt), Am TÜV 1, 30519 Hannover. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen und gibt seine Einwilligung zur Datenverarbeitung im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels.

Ablauf der Verlosungsaktion
Das Gewinnspiel „Bienengewinnspiel“ ist ein zeitlich befristetes Gewinnspiel. Es startet am 21.09.2018 und endet am 25.09.2018. Dabei verlost TÜV NORD AG folgende Preise: Verlost werden 10 Tüten Saatgut unter allen Teilnehmern, die unter dem Facebook-Post (https://www.facebook.com/tuevnordde/videos/1422152837917794/) im angegebenen Aktionszeitraum einen Kommentar mit dem Hashtag #Wildbienenretter posten. Ab dem 26.09.2018 informiert TÜV NORD AG die Gewinner der 10 Tüten Saatgut über deren Facebook-Account über den Gewinn. Dabei wird der jeweilige Gewinner aufgefordert, die Inanspruchnahme des Gewinns zu bestätigen. Nach erfolgter Bestätigung wird der Gewinner auf unserer Facebook-Seite www.facebook.com/tuevnordde/, bekanntgegeben, sofern die entsprechende Einwilligung erteilt wurde.

Teilnahme
Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Teilnehmer innerhalb des Aktionszeitraums vom 21.09.2018 bis 25.09.2018 die unter dem Facebook-Post (https://www.facebook.com/tuevnordde/videos/1422152837917794/) im angegebenen Aktionszeitraum einen Kommentar mit dem #Wildbienenretter abgeben, in dem beschrieben wird, wo eine private Wildbienen-Wiese angelegt werden soll.

Gewinnbenachrichtigung
Die Gewinner der Saatgut-Tüten werden ab dem 26.09.2018 ermittelt. Sofern mehr Teilnehmer ein entsprechendes Posting abgeben, als Preise ausgelost werden, entscheidet das Los. Die Gewinner werden dann unter dem Posting bei Facebook in einem Kommentar bekanntgegeben. Dabei wird der Gewinner aufgefordert, sich in einer privaten Nachricht im Facebook Messenger zu melden und die Inanspruchnahme des Gewinns zu bestätigen. Nach erfolgter Bestätigung wird der Gewinner auf unserer Facebook-Seite www.facebook.com/tuevnordde/ bekanntgegeben, sofern die entsprechende Einwilligung erteilt wurde. Eine Bestätigung der Gewinnannahme gegenüber TÜV NORD AG ist nur bis zum 27.09.2018 möglich. Sofern die Gewinnbenachrichtigung nicht zustellbar ist oder der Gewinner auf die Gewinnbenachrichtigung nicht innerhalb der Frist reagiert und die Annahme des Gewinns bestätigt, ist TÜV NORD AG nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht. Der Gewinn geht dann auf einen anderen Teilnehmer via Losverfahren über.

Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Nutzer von Facebook, die im Aktionszeitraum vom 21.09.2018 bis 25.09.2018 einen Facebook-Kommentar unter dem Gewinnspiel-Post bei Facebook abgesetzt haben. In ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen benötigen zur Teilnahme am Gewinnspiel die Einwilligung ihrer Betreuer. Eine Teilnahme an dem Gewinnspiel ist weiter aber nur dann möglich, wenn der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen und seine Einwilligung zur Datenverarbeitung erklärt. Mitarbeitende der TÜV NORD GROUP und deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Freistellungserklärung für Facebook
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt und organisiert. Facebook ist von sämtlichen Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Gewinnspiels freigestellt. Sämtliche Kommentare und Beschwerden zu diesem Gewinnspiel sind direkt an TÜV NORD AG als Veranstalter des Gewinnspiels zu richten, da dieser auch Empfänger der vom Gewinnteilnehmer bereitgestellten Informationen ist.

Freistellungserklärung der Teilnehmer
Die Teilnehmer des Gewinnspiels sind für die Inhalte ihrer Kommentare in den Postings sowie für alle hochgeladenen Dokumente selbst verantwortlich. Insoweit versichert der Teilnehmer sämtliche urheberrechtliche Nutzungs- und sonstige Rechte an dem hochgeladenen Foto zu haben bzw. von etwaig abgebildeten Personen bzw. deren Erziehungsberechtigten eingeholt zu haben. Der Teilnehmer versichert weiter, durch das Hochladen des Inhalts, des Beitrags bzw. des Bildes keine Rechte Dritter zu verletzen.

Rechteübertragung
Durch die Bestätigung dieser Teilnahmebedingungen und das Kommentieren
a) räumt jeder Teilnehmer TÜV NORD AG kostenfrei sämtliche urheberrechtliche Nutzungs- und sonstige Rechte an dem Foto zur nicht-ausschließlichen, beliebig häufigen Nutzung für Werbezwecke sowohl bezüglich des Wettbewerbs als auch zum Zwecke der Verkaufsförderung von TÜV NORD AG Dienstleistungen gleich welcher Form, inhaltlich und örtlich uneingeschränkt ein.
b) Diese Rechteübertragung umfasst insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, das Recht, das Design oder Teile davon dauerhaft oder temporär, vollständig oder teilweise zu bearbeiten, auch in Verbindung mit anderen Werken oder Werkteilen (z.B. Photographien, audiovisuellen Werken, Illustrationen) in allen Medien und medialen Erscheinungsformen (insbesondere Internet, Print, Fernsehen, Kino, Software, Veranstaltungen, Virales Marketing, etc.) oder bisher unbekannten Nutzungsarten zu nutzen, zu vervielfältigen und zu verbreiten.

Ausschluss vom Gewinnspiel
TÜV NORD AG behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von dem Gewinnspiel auszuschließen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Bilder zu übermitteln, die rechtswidrig, irreführend, bösartig, diskriminierend, pornographisch, bedrohlich, beleidigend, obszön, diffamierend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich oder sonst verabscheuungswürdig oder verwerflich sind. Der Teilnehmer verpflichtet sich ebenso, die Inhalte der Bilder frei von Viren, Würmern, Trojanern oder anderen bösartigen Schadcodes zu übermitteln. TÜV NORD AG ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, vorliegen. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, kann der Gewinn auch nachträglich aberkannt werden.

Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
TÜV NORD AG behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel „Bienengewinnspiel" im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen. TÜV NORD AG ist ebenfalls dazu berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere im Ausfall von Hard-oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

Haftungsausschluss
Als Veranstalter des Gewinnspiels übernimmt TÜV NORD AG keine Haftung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind. TÜV NORD AG haftet nur für Schäden, welche von TÜV NORD AG oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Dieses gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels eintreten. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o.ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.

Datenschutz und Informationspflichten nach Art 13 DSGVO
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Veranstalterin die für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlichen personenbezogenen Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmung bis zum Ablauf des Gewinnspiels verwendet und speichert. Unsere allgemeine Datenschutzerklärung finden Sie hier: Datenschutzerklärung Die ergänzende Datenschutzerklärung enthält für unser Gewinnspiel einige zusätzliche Informationen (Informationspflichten nach Art 13 DSGVO) zu unserer allgemeinen Datenschutzerklärung. Bitte lesen Sie zunächst unsere allgemeine Datenschutzerklärung und erst dann die nachfolgenden Informationen.

Informationspflichten nach Art 13 DSGVO
Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen
TÜV NORD AG, Am TÜV 1, 30519 Hannover
Kontaktdaten des externen Datenschutzbeauftragten
Herr Berthold Weghaus, TÜV NORD AG, Am Technologiepark 1, 45307 Essen
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Art 6 Abs. 1 DSGVO
Zweck der Datenverarbeitung
Gewinnspiel „Bienengewinnspiel“
Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Verarbeitung
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe der persönlichen Kontaktdaten des Teilnehmers notwendig, sobald er als Gewinner ermittelt wurde. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere der Vor- und Nachname sowie die Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. TÜV NORD AG wird die eingegebenen Kontaktdaten ausschließlich zur Durchführung dieses Gewinnspiels und zur Benachrichtigung des Gewinners nutzen. TÜV NORD AG weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers weder an Dritte weitergegeben, noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Nach Abschluss des Gewinnspiels werden die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel eingegebenen Daten bei dem Veranstalter als auch beim Drittunternehmen gelöscht. Dieses gilt nicht für die personenbezogenen Daten des Gewinners, diese werden bei TÜV NORD AG unverzüglich Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gem. Art 17 DSGVO und des BDSG gelöscht.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten
TÜV NORD AG

Hinweis auf die Rechte der Betroffenen
Gemäß Art. 15 DSGVO steht Ihnen ein Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Darüber hinaus steht es Ihnen frei, Ihre Rechte auf Berichtigung, Löschung oder, sofern das Löschen nicht möglich ist, auf Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit gemäß der Artikel 16–18, 20 DSGVO geltend zu machen. Sollten Sie dieses Recht in Anspruch nehmen wollen, so wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten. Weiterhin haben Sie gemäß Art. 13 Abs. 2 lit. b) DSGVO das Recht, jederzeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen. Der Verantwortliche verarbeitet die Daten dann nicht mehr, es sei denn er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, der Ausübung oder der Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art 21 DSGVO). Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen (Art 7 DSGVO). Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtsmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Weiterhin steht Ihnen das Recht zu, sich jederzeit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Sollten Sie der Meinung sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht unter Einhaltung der Datenschutzgesetze erfolgt, würden wir Sie höflich darum bitten, sich mit unserem Datenschutzbeauftragten in Kontakt zu setzen. Die in Niedersachsen zuständige Aufsichtsbehörde erreichen Sie unter Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover

Salvatorische Klausel
Sofern eine Klausel dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollte, wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
TÜV NORD AG
Stand: September 2018