Sicherer Luftraum: TÜV NORD-Tochter Alter Technology ist EU-weit erste Benannte Stelle für Konformitätsbewertung von Drohnen

Hannover/Madrid: Alter Technology, Tochter der TÜV NORD GROUP, hat als erstes Unternehmen in Europa die Akkreditierung als Benannte Stelle für die Konformitätsbewertung von Drohnen erhalten. Ab dem 1. Januar 2023 ist die Kennzeichnung in der Europäischen Union (EU) für Hersteller und Betreiber von neuen unbemannten Fluggeräten verbindlich.

Die EU-Drohnenverordnungen (2019/947 und 2020/746) definieren seit 2021 einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder. Danach werden neue Drohnen künftig in sieben Klassen eingeteilt, fünf in der sogenannten offenen Kategorie. Die Einteilung folgt zum Beispiel nach Gewicht oder Entfernung zum Menschen. Die Norm legt die Anforderungen an Konstruktion, Herstellung, Wartung und Betrieb von Drohnen und entsprechenden Zusatzgeräten zur Fernüberwachung fest. Außerdem wird geregelt, unter welchen Bedingungen Drohnenhersteller aus Staaten außerhalb der Europäischen Union ihre Produkte in den einheitlichen europäischen Markt einführen dürfen.

„Die neuen EU-Drohnenverordnungen definieren endlich einheitlich die Anforderungen an Drohnen. Als erste Benannte Stelle können wir die Hersteller nun im Zertifizierungsprozess unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Sicherheit im europäischen Luftraum leisten“, sagt Luis Gómez, Geschäftsführer Alter Technology.

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