Externer Ansprechpartner
Mit dem Ombudsmann hat die TÜV NORD GROUP neben den internen zuständigen Kontaktstellen einen externen Ansprechpartner für Mitarbeitende, Kunden und Geschäftspartner zur Bekämpfung von Korruption. Korruption ist kein Kavaliersdelikt, sondern schadet dem Unternehmen und allen Mitarbeitenden.
Ein renommierter Rechtsanwalt steht als neutraler Ombudsmann (schwedisch für „Vermittler“) zur Verfügung. Der Ombudsmann ist Ansprechpartner für alle Mitarbeitende der TÜV NORD GROUP ebenso wie für externe Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten. Er nimmt Hinweise auf mögliche Gesetzes- oder Richtlinienverstöße, insbesondere zum Beispiel über Korruption entgegen, welche die TÜV NORD GROUP und /oder Mitarbeitende der TÜV NORD GROUP betreffen.
Zusätzliche Möglichkeit
Alle Hinweise werden vertraulich behandelt und der Hinweisgeber bleibt dabei strikt anonym. Der Ombudsmann unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
Mit der Einrichtung eines Ombudsmanns wird eine weitere, zusätzliche Möglichkeit eröffnet, auf Verstöße gegen die Compliance der TÜV NORD GROUP aufmerksam zu machen. Die Möglichkeit für alle Mitarbeiter, sich unmittelbar an andere Ansprechpartner wie
- direkte Vorgesetzte oder Unternehmensleitung
- Konzernrevision
- Personal- oder Rechtsbereich
- Betriebsrat oder Vertrauensleute
zu wenden und dort darüber zu informieren, bleibt selbstverständlich erhalten.
Rechtsanwalt Dr. Carsten Thiel von Herff, LL.M.

Thiel von Herff | Rechtsanwälte,
Detmolder Straße 30,
33604 Bielefeld,
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