Die Barrierefreiheit ist ein zentraler Bestandteil der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK). Diese Konvention, die 2006 verabschiedet wurde und in vielen Ländern, darunter Deutschland, rechtlich bindend ist, zielt darauf ab, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken und ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten. Die TÜV NORD GROUP unterstützt dieses wichtige Ziel.
Die TÜV NORD GROUP ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit wie das BFSG mit BFSGV barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot aller Internetauftritte der TÜV NORD GROUP, unter technischer Umsetzung von TÜV NORD Service GmbH.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Juni 2025
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, Inhalte barrierefrei zugänglich zu machen.
Folgende Inhalte sind nicht barrierefrei
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Bitte melden Sie uns Barrieren – wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit. Sie erreichen uns unter dieser E-Mailadresse: info@tuev-nord.de.
Durchsetzungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de