2018 werden Fahrzeuge mit grüner Plakette geprüft

Wer noch mit einer rosafarbenen TÜV-Plakette unterwegs ist, sollte schnellstens aktiv werden.

Wer noch mit einer rosafarbenen TÜV-Plakette auf dem hinteren Nummernschild unterwegs ist, sollte schnellstens aktiv werden. Mit dem Jahreswechsel ändert sich die Farbe der Prüfplakette und ein Überziehen des Hauptuntersuchungstermins wird für die Ordnungshüter besonders augenfällig. 2018 werden die Fahrzeuge mit grünen Plaketten geprüft – Farbton RAL 6018. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten PKW, leichte Anhänger und Motorräder eine blaue 2020er Plakette.

Es gibt insgesamt sechs Plakettenfarben, die sich in der Reihenfolge Rosa, Grün, Orange, Blau, Gelb und Braun immer wiederholen. Aufgrund des Farbwechsels kann das Fälligkeitsjahr also leicht bestimmt werden. Wegen der schwarzen keilförmigen Markierung um die Zwölf (also dem Dezember) können Kontrolleure auch den Fälligkeitsmonat von Weitem schon gut erkennen, ohne dass sie sich die auf der Plakette obenstehende Zahl, die den Fälligkeitsmonat angibt, genau anschauen müssen. Weil die Monatszahlen auf der Plakette nämlich entgegen dem Uhrzeigersinn angeordnet sind, gibt die schwarzen Markierung den eindeutigen Hinweis auf den fälligen Termin: Steht die Markierung zum Beispiel auf „drei Uhr“ (rechts), ist die HU im dritten Monat, also im März fällig.

Die HU-Plakette ist jetzt schon fast 57 Jahre alt. Seit Januar 1961 weist sie auf dem hinteren Nummernschild auf die nächste Hauptuntersuchung hin.

Nicht nur in den Augen es TÜV ist sie eine „runde Sache“ (mit 35 Millimetern Durchmesser). Schließlich gilt sie als das Symbol für eine bestens organisierte Maßnahme für die Sicherheit im Straßenverkehr und als das sichtbare Zeichen für verkehrssichere und umweltverträgliche Fahrzeuge. Auch international wird die periodische Überwachung in Deutschland hoch geschätzt und oft als Vorbild benutzt.

Wichtig: Wer noch mit der rosafarbenen TÜV-Plakette für 2017 unterwegs ist, sollte sich bald einen Termin bei seinem TÜV geben lassen. Wenn man nämlich mehr als zwei Monate „überzieht“, können Ordnungshüter ein Verwarnungsgeld verlangen; ab dem 8. Monat kommt noch ein Punkt in Flensburg hinzu.

Termine bei TÜV NORD gibt es telefonisch unter 0800 80 70 600 oder online bei www.tuev-nord.de.

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