Auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung: Neue EMV-Richtlinie nimmt Handel in die Pflicht

29.10.2014: Es ist beschlossene Sache: Die novellierte EMV-Richtlinie 2014/30/EU verteilt die Verantwortung für die EMV-Konformität von elektronischen und elektrischen Geräte gleichermaßen auf Hersteller und Händler.

Es ist beschlossene Sache: Die novellierte EMV-Richtlinie 2014/30/EU verteilt die Verantwortung für die EMV-Konformität von elektronischen und elektrischen Geräte gleichermaßen auf Hersteller und Händler. Damit leisten die Gremien einen Beitrag zum Verbraucherschutz und stärken den Marktaufsichtsbehörden den Rücken. „Technisch gibt es keine neuen Vorgaben. Wer sich schon jetzt formal an die Richtlinie hält, wird keine Reibungsverluste haben. Allerdings wird in der neuen Richtlinie die Verantwortlichkeit neu definiert, was weitreichende Konsequenzen haben kann“, sagt Thomas Weber, Leiter des EMV-Labors von TÜV NORD in Hamburg.

Bislang lag die Verantwortlichkeit für Produkte mit elektrischen und elektronischen Bauteilen allein beim Hersteller. Insbesondere bei importierter Ware aus dem nicht EU-Ausland führte dies bei Beanstandungen zu langwierigen Prozessen. Ab dem 20. April 2016 ist jeder in der Handelskette dafür verantwortlich, alle notwendigen Dokumente für ein Produkt vorzuhalten und das in einer EU-weit verständlichen Sprache. „Jeder Händler muss sich künftig vergewissern, dass das CE-Kennzeichen auf dem Produkt abgebildet ist und darüber hinaus, dass die darin enthaltenen Angaben auch schlüssig sind. Das gilt im Übrigen auch für Waren, die unentgeltlich abgegeben werden“, so Weber.

Dass am Markt zum Teil noch große Unsicherheit darüber herrscht, wie der Weg zur CE-Kennzeichnung verläuft und welche Normen anzuwenden sind, merkt Thomas Weber in seiner täglichen Arbeit: „Viele Hersteller wissen nicht, dass jedes Produkt, in dem elektronische oder elektrische Bauteile verbaut sind, auch unter die EMV-Richtlinie fällt, also weder Strahlung an die Umgebung abgeben, noch aus der Umgebung gestört werden darf. Und nur wenigen ist bekannt, dass sie verpflichtet sind, alle notwendigen technischen Unterlagen parat zu haben.“ Thomas Weber rät Herstellern aus diesem Grund, sich beraten zu lassen, zum Beispiel bei EMV Services in Hamburg.

Auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung müssen mehrere Fragen beantwortet werden:

  1. Welche Richtlinie gilt für mein Produkt? EMV-, Niederspannungs-, Maschinenrichtlinie, Richtlinie über Medizinprodukte etc.?
  2. Welche harmonisierten Normen kommen zur Anwendung?
  3. Wird für die Umsetzung der Richtlinie eine benannte Stelle benötigt? Und wie wird die Konformität nachgewiesen?

Kommt die EMV-Richtlinie zur Anwendung, muss das Produkt in der Regel in einem EMV-Labor getestet werden. Der Hersteller ist verpflichtet, den Prüfbericht zehn Jahre aufzuheben, da er auch die Basis für die CE-Kennzeichnung darstellt. Schließlich muss der Hersteller die CE-Kennzeichnung am Produkt anbringen und die EU-Konformitätserklärung verfassen. Letztere muss Produkttyp, Seriennummer, Name und Anschrift des Herstellers sowie die einschlägigen Normen angeben und von den Verantwortlichen unterschrieben sein.

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