Energieeffizienzgesetz EDL-G: „Die Industrie gerät unter Druck“

28.09.2015 | Energie: Seit knapp einem halben Jahr sind die Anforderungen des EDL-G bindend und von so genannten Nicht-KMU umzusetzen. Neben den rund 11.000 Großunternehmen in Deutschland sind weitere über 100.000 Unternehmen aufgrund der gesetzlichen Nicht-KMU-Definition und der speziellen Gesellschaftsverhältnisse von dem Gesetz betroffen.

Seit knapp einem halben Jahr sind die Anforderungen des EDL-G bindend und von so genannten Nicht-KMU umzusetzen. Neben den rund 11.000 Großunternehmen in Deutschland sind weitere über 100.000 Unternehmen aufgrund der gesetzlichen Nicht-KMU-Definition und der speziellen Gesellschaftsverhältnisse von dem Gesetz betroffen. Die Auditoren von TÜV NORD haben seit Anfang des Jahres rund 200 Unternehmensvertreter in Fachforen und Business-Frühstücken informiert, mit Kunden gesprochen und vor Ort erste Schritte unternommen. Holger Hoffmann, Fachbereichsleiter Managementsysteme bei TÜV NORD, fasst zusammen, wo die deutschen Unternehmen heute stehen, was sie bewegt und wie sie den ambitionierten Zeitplan einhalten können.

Herr Hoffmann, Sie haben im Laufe des Jahres mit zahlreichen Unternehmen über die Umsetzung des EDL-G gesprochen. Wie ist Ihr Eindruck, ist das Gesetz in den Unternehmen angekommen?

Ich glaube, dass es noch zahlreiche Unternehmen und Betriebe gibt, die nicht wissen, dass sie künftig das EDL-G umsetzen müssen. Die Nicht-KMU-Definition ist sehr komplex und bezieht auch Betriebe ein, die man nicht unter „Großunternehmen“ fassen würde. Denken Sie nur an Badeanstalten oder Krankenhäuser. Die Unternehmen, die unsere Veranstaltungen besuchen, wissen, dass sie in der Pflicht sind, oder ziehen es zumindest in Betracht. Insofern haben sie sich meist schon mit den Optionen der Umsetzung auseinander gesetzt. Was viele noch umtreibt, ist die Frage, welche Dokumente bis zum Stichtag am 5. Dezember vorgelegt werden müssen.

Was können Sie dazu sagen?

Kontrollinstanz für das EDL-G ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA. Dort müssen die Dokumente allerdings nicht aktiv eingereicht werden. Sie müssen aber vorliegen, sollte das BAFA im Rahmen der Stichprobenkontrolle danach fragen. Nachgewiesen werden muss dann, dass ein Energieaudit vorgenommen wurde. Und der Auditbericht muss vorliegen.

Wie ist ihr Eindruck, entscheiden sich die Unternehmen eher für eine Energiemanagementzertifizierung nach DIN EN 50001 oder werden eher Energieaudits absolviert?

Bei uns zeigt sich ein Bild von etwa einem Drittel Managementsystem und zwei Dritteln Energieaudit. Vereinfacht lassen sich zwei Gruppen bilden. Diejenigen, die in ihren Unternehmen bereits Managementsysteme nutzen, meist die DIN EN ISO 9001. Für sie ist es naheliegend, ein Energiemanagementsystem einzuführen, weil sie mit den Grundzügen und den Vorteilen der Managementsysteme vertraut sind und Synergieeffekte nutzen können. Sie sehen die kontinuierliche strukturelle Verbesserung.

Unternehmen, die bislang noch keine Berührungspunkte mit Managementsystemen gehabt haben, fangen lieber klein an, sprich, sie wählen das Energieaudit, weil es elementarer und leichter für den Einstieg und das Thema ist. Viele haben mir gesagt, dass sie sich die Option offen halten, später auf die ISO umzustellen. Und diejenigen, die bislang nicht tätig geworden sind, können im Grunde nur noch die DIN EN 50001 wählen, da die Beratungsunternehmen kaum noch Kapazität haben, um die Unternehmen bei einem Energieaudit zu unterstützen.

Wo liegen die Probleme bei der Umsetzung des EDL-G?

In erster Linie natürlich bei dem zusätzlichen Arbeitsaufwand, der den Betrieben entsteht. Viele unserer Kunden sehen die Notwendigkeit und sehen auch den mittelfristigen monetären Vorteil für ihr Unternehmen. Aber in vielen Fällen führt die Beschäftigung mit dem Thema Energieeffizienz zu personellen und zeitlichen Engpässen.

Wenn ich noch nicht tätig geworden bin, an wen kann ich mich wenden?

Sie können sich an das BAFA wenden, an Unternehmensberatungsfirmen, und natürlich auch an uns, TÜV NORD.

Kann das Ziel der EU, den Energieverbrauch in den nächsten fünf Jahren um 20 Prozent zu senken, mit Hilfe des EDL-G überhaupt umgesetzt werden?

Die Richtlinie ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung und glücklicher Weise auch nicht die einzige Maßnahme, um das Ziel zu erreichen. Ich denke, dass es ganz darauf ankommt wie die Unternehmen grundsätzlich zum Klimaschutz und der Energie- und Ressourceneffizienz stehen und darin Verantwortung und Chance erkennen. Wer ein Energiemanagementsystem einführt und lebt, wird in den kommenden Jahren auch effektiv Energie sparen. Wie viele Unternehmen dem gegenüber stehen und vielleicht auch aus Unwissenheit gar keine Verbesserung der Energieeffizienz anstreben, weiß ich nicht.

Auch muss man natürlich die EU-weite Umsetzung berücksichtigen. Aktuell haben zehn Länder in Europa die Richtlinien noch nicht einmal in nationales Recht umgesetzt. Dennoch, wir wissen alle, dass Energie gespart werden muss, schon alleine weil wir eine sehr hohe Energieabhängigkeit haben und die Versorgungswege mit Erdöl und Erdgas politisch eher unsicherer werden. Insofern ist jede Maßnahme willkommen, die uns hilft, diesen Klammergriff zu lösen und neue Technologien zu fördern. Wissen Sie, die besten Innovationen sind durch Mangel und das Bedürfnis nach Alternativen entstanden.

Über die TÜV NORD GROUP

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