Incoterms® 2020 – das ändert sich für Logistiker und Handelsunternehmen

12. Dezember 2019 | Bildung: Die Incoterms sind laut ICC in 90 Prozent aller internationalen Kaufverträge zu finden.

Hamburg: Am 1. Januar 2020 treten die Incoterms 2020 der Internationalen Handelskammer (ICC) in Kraft. Die Incoterms sind laut ICC in 90 Prozent aller internationalen Kaufverträge zu finden und werden zirka 200.000 Mal am Tag zu Rate gezogen. Als wichtiges Instrument des internationalen Handelns regeln sie Rechte und Pflichten der Käufer und Verkäufer und vermeiden Rechtsstreitigkeiten. Was sich mit der neuen Version ändert, erklärt Peter Ott, Berater Logistik bei MCT-Hamburg und Referent der TÜV NORD Akademie. 

Welcher der beteiligten Handelspartner muss welche Gebühren bezahlen? Wer die Transportkosten? Und wie sind Waren bei Verlust oder Schaden auf den internationalen Handelswegen versichert? Insbesondere Logistik- und Handelsunternehmen beschäftigen sich tagtäglich mit diesen Fragen und stehen dabei häufig vor großen Herausforderungen – vor allem in Bezug auf Rechtsicherheit. Eine wichtige Hilfestellung hierfür bieten die Incoterms (International Commercial Terms, zu Deutsch: Internationale Handelsklauseln). Ein Großteil der Akteure in Handelsverträgen setzt inzwischen auf dieses weltweit anerkannte Regelwerk, welches die Kostenübernahme und Haftung im Vorfeld festlegt. Zwar gilt im internationalen Warenkauf das sogenannte UN-Kaufrecht als gesetzliche Grundlage, Transport- und Versicherungsverträge, die klären, wer bestimmte Kosten übernimmt, setzen es aber häufig außer Kraft. „Für solche Fälle waren und sind die Incoterms ein wichtiger, international anerkannter Ersatz, der Sicherheit schafft“, sagt Peter Ott.

Internationaler, zugänglicher, einfacher 

Zuletzt 2010 umfassend geändert, reagiert die Internationale Handelskammer mit den Incoterms 2020 auf die stetig zunehmende Globalisierung des Handels und hat diese erstmals auch mit Vertretern aus den USA, China und Australien erarbeitet. „Mit der neuen Fassung der Incoterms regelt die ICC wichtige Themen wie Gefahrenübergang und Transportversicherung von internationalen Im- und Exporten noch genauer“, erklärt Ott. „So kommen zum Beispiel die innerhalb Deutschlands weiterhin gern genutzten Klauseln ‚ab Werk‘ und ‚frei Haus‘ immer weniger zur Anwendung, weil sich aus der jeweiligen Gesamtabwicklung zollrechtliche Unsicherheiten ergeben könnten.“ Die Klauseln sind international als ,ex works‘ und DDP, ‚delivered duty paid‘ bekannt“. Hier hat die ICC leichte Änderungen vorgenommen. Ott: „Mit den Änderungen will man insbesondere dem Containerverkehr entsprechen.“ 

Wichtig auch für den Fall eines möglichen Brexit? 

Für Unternehmen, die in der Im- und Exportbranche tätig sind, bilden die Incoterms eine wichtige Grundlage für das tägliche Geschäft. „Wer sich bei internationalen Handelsverträgen nicht auf die Incoterms stützt, verzichtet auf die weltweit anerkannten und durch die ICC vereinbarten Klauseln für Versicherungsschutz, anfallende Gebühren oder Transportkosten“, so Ott. Wenn Großbritannien im Fall eines Brexit zum Drittland wird, können vereinbarte Klauseln in Kaufverträgen dabei helfen, ein Chaos zu verhindern. Hierzu erklärt Ott: „Durch den Brexit würden sich vor allem die Zollabfertigungszeiten verlängern. Die Anpassungen der Incoterms von 2010 zu 2020 haben darauf aber keinen Einfluss.“ 

Schulungen für Logistiker 

Welche Neuerungen die Incoterms 2020 mit sich bringen und wie sich diese im Tagesgeschäft am besten umsetzen lassen, erfahren Interessierte im TÜV NORD Akademie Seminar „Incoterms 2020 – Internationale Handelsklauseln zur Verwendung in Verträgen“. Weitere Informationen zu Seminarthemen und Veranstaltungsorten gibt es hier: https://www.tuev-nord.de/de/weiterbildung/seminare/

 

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