Energieeffizienz

Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) – Verpflichtende Energieaudits bzw. Energiemanagementsysteme für große und verbundene Unternehmen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat damit begonnen, Unternehmen zur Erfüllungspflicht nach dem EDL-G anzuschreiben. Hierzu müssen die angeschriebenen Firmen in einem ersten Schritt nachweisen, ob diese dem EDL-G unterliegen und wenn ja, ob sie das Energieaudit auch fristgerecht erbracht haben oder aktuell dabei sind ein Energiemanagementsystem einzuführen (siehe EDL-G § 8 und § 8c). 

Hierzu ist ein elektronisches Formular auszufüllen und ggf. entsprechende Nachweise, wie zum Beispiel der Energieauditbericht, in elektronischer Form beizufügen. Die betroffenen Unternehmen haben dann die Möglichkeit, die geforderten Unterlagen über die Homepage der BAFA entsprechend hochzuladen.

Stichtag war eigentlich bereits der 5. Dezember 2015. Wer bis zu diesem Zeitraum das Energieaudit noch nicht abgeschlossen hat oder mit dem Aufbau eines Energiemanagementsystems begonnen hat, um es bis zum 31. Dezember zertifizieren zu lassen, muss glaubhaft nachweisen, dass das Unternehmen die Fristen nicht fahrlässig oder vorsätzlich versäumt hat.

Die TÜV NORD Empfehlung lautet daher: Unternehmen sollten sofort damit beginnen, entsprechende Maßnahmen zur Erfüllung des EDL-G umzusetzen, auch wenn die Fristen bereits abgelaufen sind.

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