Eisenbahn-Bundesamt erkennt TÜV NORD als Bestimmte Stelle zur Zertifizierung von Eisenbahnfahrzeugen an

3. September 2019 | Industrie: Als zweiten Prüfdienstleister in Deutschland hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) TÜV NORD als sogenannte Bestimmte Stelle (Designated Body, abgekürzt DeBo) für das Teilsystem Eisenbahnfahrzeuge anerkannt.

Hamburg: Die Anstrengungen im Anerkennungsverfahren haben sich gelohnt. Als zweiten Prüfdienstleister in Deutschland hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) TÜV NORD als sogenannte Bestimmte Stelle (Designated Body, abgekürzt DeBo) für das Teilsystem Eisenbahnfahrzeuge anerkannt. Das heißt, TÜV NORD hat ab sofort die Berechtigung, Eisenbahnfahrzeuge nach den für Deutschland festgelegten Notifizierten Nationalen Technischen Vorschriften (NNTV) als vollwertiger DeBo zu zertifizieren.

Der Übergang vom Interims-DeBo zu einem vollwertigen DeBo wurde somit erfolgreich abgeschlossen. Ein guter Zeitpunkt, denn mit Umsetzung des vierten Eisenbahnpakets in Deutschland Mitte 2020 ist für die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen die Zertifizierung durch eine Bestimmte Stelle verbindlich.

„Durch die erfolgreiche Anerkennung als Bestimmte Stelle und unsere weiteren bestehenden Anerkennungen sind wir auch nach Umsetzung des vierten Eisenbahnpakets und vollständiger Einführung der neuen Interoperabilitätsrichtlinie (EU) 2016/797 langfristig befugt, alle zulassungsrelevanten Tätigkeiten, die durch eine unabhängige Prüforganisation zu leisten sind, anzubieten“, erklärt Mike Walter, Leiter Bahntechnik bei TÜV NORD. Die Konformitätsbewertung als Bestimmte Stelle – das heißt festzustellen, ob ein Eisenbahnfahrzeug den NNTV und den referenzierten Normen beziehungsweise Regelwerken entspricht – erfolgt auf Basis von Nachweisdokumenten wie Spezifikationen oder praktischen Prüfberichten, die der Antragsteller einreicht. Dabei untersucht TÜV NORD das Fahrzeug in sämtlichen technischen Fachgebieten wie Fahrtechnik, Fahrzeugaufbau oder Radsatz.

Seit 2013 war TÜV NORD bereits als Interims-DeBo anerkannt. „Dieser Status war eine deutsche Sonderlösung bis zur vollständigen Umsetzung der alten Interoperabilitätsrichtlinie 2008/57/EG in nationales Recht“, erklärt Walter. Mit der Verabschiedung der „Eisenbahninbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV)“ im August 2018 hat die Bundesregierung die rechtliche Grundlage geschaffen, damit Prüfdienstleister sich als vollwertige Bestimmte Stelle in Deutschland anerkennen lassen können.

Drei Säulen im europäischen Zulassungsprozess

Konformitätsbewertungen als Bestimmte Stelle bilden die dritte Säule der unabhängigen Konformitäts- und Sicherheitsbewertungen im europäischen Zulassungsprozess. Die erste Säule sind „Konformitätsbewertungen nach den Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) als Notified Body (NoBo)“; die zweite Säule „Sicherheitsbewertungen nach der Verordnung (EU) Nr. 402/2013 als Unabhängige Bewertungsstelle (AsBo)“. TÜV NORD verfügt über die erforderlichen Anerkennungen in allen drei Bereichen.

Über die TÜV NORD GROUP

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