Mit dem neuen Wachstumschancengesetz wird für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland die E-Rechnung schrittweise zur Pflicht. Bereits ab dem 1. Januar 2025 müssen Geschäftskunden in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Der verpflichtende elektronische Versand folgt dann ab dem 1. Januar 2027. Hiermit möchten wir Sie über die wichtigsten Änderungen informieren.
Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren digitalen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, sodass eine automatische Weiterverarbeitung möglich ist.
Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung gilt demnach ab 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung, da das reine PDF Dokument keinen Datensatz enthält.
Von der E-Rechnungspflicht sind grundsätzlich alle inländischen Unternehmen (B2B-Bereich) betroffen, die steuerbare und steuerpflichtige Umsätze in Deutschland abrechnen.
Nicht betroffen sind:
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen nach DIN EN 16931 (z. B. im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format) digital entgegenzunehmen und GoBD-konform zu archivieren. Unternehmen dürfen weiterhin Papierrechnungen oder einfache PDF-Dateien (per E-Mail) versenden. Für digitale „sonstige“ Rechnungen (wie PDFs) ist allerdings weiterhin die Zustimmung des Empfängers erforderlich.
Ab 1. Januar 2027: Die Pflicht zum E-Rechnungsversand greift für alle Unternehmen, deren Vorjahresumsatz (2026) mehr als 800.000 Euro betrug.
Ab 1. Januar 2028: Alle Unternehmen müssen im B2B-Bereich zwingend E-Rechnungen ausstellen.
Seit dem 01.01.2025 kann der TÜV NORD E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und archivieren. Auch der Empfang und die Verarbeitung von sonstigen Rechnungen (PDF-Dokumenten) ist weiterhin möglich.
Wir bevorzugen das Format XRechnung.
Bitte senden Sie die Rechnungen weiterhin an invoice@tuev-nord.de.
Bitte informieren Sie uns über die E-Mail-Adresse erechnung@tuev-nord.de. Wir werden Sie im Anschluss über die weitere Vorgehensweise informieren.
Wir sind bereits jetzt in der Lage, E-Rechnungen in dem Format XRechnung für den Großteil unserer Geschäftsvorfälle an unsere Kunden zu versenden.
Spätestens mit Ablauf der Übergangsfrist werden wir E-Rechnungen an unsere Kunden senden (ab 01.01.2027).
Dann übermitteln Sie uns bitte Ihren Wunsch für die Umstellung auf ein elektronisches Rechnungsformat über das Anmeldeformular unserer Webseite.
Grundsätzlich bevorzugen wir das Format XRechnung und können somit folgende Rechnungsformate anbieten: