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FAQ zur elektronischen Rechnung

Mit dem neuen Wachstumschancengesetz wird für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland die E-Rechnung schrittweise zur Pflicht. Bereits ab dem 1. Januar 2025 müssen Geschäftskunden in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Der verpflichtende elektronische Versand folgt dann ab dem 1. Januar 2027. Hiermit möchten wir Sie über die wichtigsten Änderungen informieren.

Allgemeine Informationen

Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren digitalen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, sodass eine automatische Weiterverarbeitung möglich ist.

Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung gilt demnach ab 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung, da das reine PDF Dokument keinen Datensatz enthält.

Von der E-Rechnungspflicht sind grundsätzlich alle inländischen Unternehmen (B2B-Bereich) betroffen, die steuerbare und steuerpflichtige Umsätze in Deutschland abrechnen.

Nicht betroffen sind:

  • Privatkunden (B2C-Bereich): Rechnungen an Endverbraucher erfordern keine elektronische Struktur
  • Kleinbetragsrechnungen: Rechnungen bis 250 Euro nach § 33 UStDV
  • Steuerfreie Leistungen: Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UstG
  • Ausländische Umsätze: Transaktionen ohne innerdeutschen Geschäftsbezug

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen nach DIN EN 16931 (z. B. im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format) digital entgegenzunehmen und GoBD-konform zu archivieren. Unternehmen dürfen weiterhin Papierrechnungen oder einfache PDF-Dateien (per E-Mail) versenden. Für digitale „sonstige“ Rechnungen (wie PDFs) ist allerdings weiterhin die Zustimmung des Empfängers erforderlich.

Ab 1. Januar 2027: Die Pflicht zum E-Rechnungsversand greift für alle Unternehmen, deren Vorjahresumsatz (2026) mehr als 800.000 Euro betrug.

Ab 1. Januar 2028: Alle Unternehmen müssen im B2B-Bereich zwingend E-Rechnungen ausstellen.

Lieferanteninformationen

Seit dem 01.01.2025 kann der TÜV NORD E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und archivieren. Auch der Empfang und die Verarbeitung von sonstigen Rechnungen (PDF-Dokumenten) ist weiterhin möglich.

Wir bevorzugen das Format XRechnung.

Bitte senden Sie die Rechnungen weiterhin an invoice@tuev-nord.de.

Bitte informieren Sie uns über die E-Mail-Adresse erechnung@tuev-nord.de. Wir werden Sie im Anschluss über die weitere Vorgehensweise informieren.

Kundeninformationen

Wir sind bereits jetzt in der Lage, E-Rechnungen in dem Format XRechnung für den Großteil unserer Geschäftsvorfälle an unsere Kunden zu versenden. 
Spätestens mit Ablauf der Übergangsfrist werden wir E-Rechnungen an unsere Kunden senden (ab 01.01.2027).

Dann übermitteln Sie uns bitte Ihren Wunsch für die Umstellung auf ein elektronisches Rechnungsformat über das Anmeldeformular unserer Webseite oder senden uns eine E-Mail an erechnung@tuev-nord.de.

Grundsätzlich bevorzugen wir das Format XRechnung und können somit folgende Rechnungsformate anbieten:

  • XRechnung - per Mail
  • XRechnung - per PEPPOL-ID