Sicher durch die Freibadsaison rutschen

11. Mai 2017 | Industrie Service: Wie werden eigentlich Wasserrutschen in Freibädern geprüft? TÜV NORD-Experte Frank Rohland klärt die wichtigsten Fragen.

Hamburg: Zahlreiche Freibäder haben nach langer Winterpause wieder ihre Pforten geöffnet und läuten die Freibadsaison ein. Ein besonderes Highlight in vielen Bädern ist die Wasserrutsche. Diese sollte für die ersten Freibadbesucher natürlich in Schuss sein. Wer prüft die Rutschen eigentlich und wie oft? TÜV NORD-Experte Frank Rohland klärt grundlegende Fragen zur Inspektion von Wasserrutschen.

Wasserrutschen sorgen in Deutschland gerade in Freibädern für jede Menge Spaß. Damit das so bleibt und Eltern sowie Kinder ein sicheres Rutschvergnügen haben, müssen sie regelmäßig gewartet und geprüft werden. Die Grundlage hierfür bildet eine Norm – die DIN EN 1069:2010. Sie beinhaltet Richtlinien für den Betrieb und die Wartung von Anlagen und hält die dafür nötigen technischen Anforderungen an Wasserrutschen fest. Hier vier grundlegende Fragen im Überblick:

Wie oft werden Wasserrutschen kontrolliert?

Um eine ständige Sicherheit von Wasserrutschen zu gewährleisten, muss die Anlage laut Vorgabe ein Mal im Jahr geprüft werden. Mindestens alle drei Jahre ist zusätzlich eine praktische Prüfung mit ausführlichen Rutschtests erforderlich. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen ist der Betreiber angehalten, seine Anlage selbst regelmäßig zu kontrollieren. „Neben einer täglichen Sichtprüfung auf offensichtliche Schäden sollte der Betreiber alle ein bis drei Monate eine ausführliche Inspektion durchführen“, sagt Rohland.

Wer darf eigentlich prüfen?

Die jährliche Inspektion wird durch eine von Hersteller und Betreiber unabhängige Prüfinstanz, wie zum Beispiel TÜV NORD, durchgeführt. Sollte eine praktische Prüfung erforderlich sein, wird diese von einem Rutschenprüfer mit den notwendigen Fachkenntnissen und Erfahrungen im Bereich Wasserrutschen vorgenommen.

Was wird alles geprüft?

Bei sämtlichen Prüfungen werden besonders schadensanfällige Stellen inspiziert. Dazu gehören unter anderem die Rutschoberfläche, auf der Nutzer ins Wasserbecken rutschen, und die Verbindungsstellen, die die einzelnen Bauteile zusammenhalten. Auch die Standsicherheit und mögliche Verschleißerscheinungen werden kontrolliert. Bei der gesetzlichen Inspektion durch einen externen Prüfer wird darüber hinaus begutachtet, ob die einzelnen Teile vollständig und im Originalzustand sind. „Die Wasserfließmenge ist ebenfalls ein wichtiges Prüfkriterium: Zu wenig Fließwasser kann in ungünstigen Fällen dazu führen, dass die rutschenden Personen zusammenstoßen oder sich Hautverletzungen zuziehen“, ergänzt der Fachreferent.

Was passiert, wenn eine Wasserrutsche die Prüfung nicht besteht?

Am Ende einer Prüfung wird ein abschließendes Protokoll angefertigt, in dem die Ergebnisse sowie mögliche Defizite der Anlage mit entsprechenden Bildern dokumentiert werden. Ergeben sich daraus sicherheitstechnische Bedenken, die Rutsche weiterzubetreiben, wird sie bis auf weiteres stillgelegt. Der Betreiber erhält dann Zeit, die Mängel zu beheben. In einer erneuten Prüfung wird festgestellt, ob die Anlage wieder zur Nutzung freigegeben werden kann.

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