Fliegende Bauten

Mehr Sicherheit für Kirmes-Besucher

Eine neue Norm für Karussells, Riesenräder oder Achterbahnen führt zu mehr Sicherheit für Kirmesbesucher.

Die Betreiber der Anlagen hatten gegen die Anwendung der Norm bei älteren Anlagen geklagt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die Anwendung der neuen Norm bestätigt und damit die Klage eines Schaustellers abgewiesen. „Nur für einen kleinen Teil aller Fahrgeschäfte stehen neben den regulären Abnahmen jetzt aufwendigere Prüfungen an“, sagt  Rudolf Wieland, Geschäftsführer von TÜV NORD Systems. „Die neue Norm bringt mehr Sicherheit und regelt zum Beispiel, wie Kirmesbesucher während der Fahrt gesichert und Fehlern in der elektronischen Steuerung der Anlage vorgebeugt werden. In die Beratungen für die neue Norm waren die Schausteller mit einbezogen.

Mit Einführung der DIN EN 13814 haben die Bauministerien der Länder EU-Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt. Prüforganisationen wie TÜV NORD arbeiten – als Technische Genehmigungsstelle der Länder – nach diesen Baubestimmungen.

Das niedersächsische OVG Lüneburg hatte im Dezember 2015 entschieden, dass auch ältere Achterbahnen, Riesenräder oder Kettenkarussells den neuen Sicherheitsbestimmungen gerecht werden müssen. Das Gericht wies damit die Klage eines Achterbahnbesitzers gegen TÜV NORD als die vom Land beauftragte Prüfstelle ab.

Einige Fahrgeschäfte müssen daher jetzt neu geprüft werden. Das betrifft zum Beispiel in Niedersachsen etwa 20 Prozent der zugelassenen Fahrgeschäfte. Das zuständige Ministerium in Baden-Württemberg nennt eine Zahl von 13 Prozent. Schausteller mit ähnlichen Fahrgeschäften können sich für eine gemeinsame Prüfung der Bauvorlagen zusammenschließen. Je nach Prüfergebnis können auch  Nachrüstungen erforderlich sein. Die Kosten sind stark von der Ausführung und Angleichung an den sicherheitstechnischen Standard abhängig.

Die neue Norm bringt mehr Sicherheit für Jahrmarktbesucher. Das gilt für sowohl für mechanische als auch für elektronische Bauteile. Ein Beispiel sind die sogenannten Rückhaltevorrichtungen: Bisher gab es keine genaue Klassifizierung, die Systeme wurden nach Erfahrungswerten ausgelegt. Immer wieder geschahen schwere Unfälle, bei denen Menschen aus fahrenden Anlagen geschleudert wurden. Jetzt gibt es genaue Vorgaben, dass etwa Dreipunktgurte statt Beckengurte genutzt werden müssen. Neue Erkenntnisse zu Ermüdungserscheinungen bei Stahlbauteilen sind ebenfalls in die Berechnungen eingeflossen. Ebenso wird jetzt beispielsweise das mittlerweile höhere Körpergewicht der Benutzer berücksichtigt: Statt 75 kg gilt jetzt ein Gewicht von 100 kg als Berechnungsgrundlage.

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