Hauptuntersuchungen gehen weiter

Alle Messgeräte arbeiten exakt!

Viele Autofahrer haben sich in den vergangenen Wochen die Augen gerieben. In Presseberichten war davon die Rede, die Prüforganisationen würden bei der Hauptuntersuchung womöglich ungenaue Messgeräte verwenden.

Fest steht: Alle von TÜV NORD bei der Hauptuntersuchung eingesetzten Geräte funktionieren einwandfrei. Sie werden regelmäßig nach den in Deutschland geltenden Vorschriften überprüft oder von den zuständigen Eichämtern geeicht. TÜV NORD verfügt über eine gültige Akkreditierung (Zulassung) für die Durchführung von Hauptuntersuchungen in Werkstätten. 

Alle erteilten Plaketten sind gültig, alle Termine für Hauptuntersuchungen bleiben bestehen. Das gilt für Werkstätten und die 200 TÜV-STATIONEN von TÜV NORD.

 

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen:

Warum wird über die Messgenauigkeit diskutiert?

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat die Akkreditierungen der deutschen Prüforganisationen im Dezember 2015 formal ausgesetzt. Die DAkkS, eine Behörde, die dem Bundeswirtschaftsministerium zugeordnet ist, begründet das mit europäischem Recht. Danach müssen für alle Prüfgeräte zusätzliche und detaillierte Unterlagen über ihre Präzision vorliegen. Das Problem: Diese Unterlagen können zum Teil von deutschen Eichämtern nicht ausgestellt werden oder werden von der DAkkS nicht anerkannt.

Was ist eine Akkreditierung und wer akkreditiert?

Akkreditierung kommt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich „Glauben schenken“. Im europäischen Recht bedeutet Akkreditierung „Nachweis einer Befähigung“. Die DAkkS ist die nationale Akkreditierungsstelle in Deutschland. Sie begutachtet z. B. Prüflabore und -institute sowie Zertifizierungsstellen und überwacht deren fachliche Eignung. Mit einer Akkreditierung bestätigt die DAkkS, dass diese Stellen ihre Aufgaben fachkundig und nach geltenden Anforderungen erfüllen.

Führen TÜV NORD-Prüfingenieure die Hauptuntersuchungen in Werkstätten jetzt mit eingeschränkter (ausgesetzter) Akkreditierung durch?

Nein. TÜV NORD hat gegen die Aussetzung der Akkreditierung umgehend Widerspruch eingelegt. Damit gilt die bestehende Zulassung uneingeschränkt.

Hat die DAkkS Zweifel an der Genauigkeit der Messgeräte bei der Hauptuntersuchung?

Nein. Es geht allein um die Dokumentation der Messgenauigkeit. Die Geräte werden in Deutschland entweder einzeln vor Ort geprüft (z. B. Bremsenprüfstände und Lichteinstellgeräte) oder bei den Eichämtern begutachtet (z. B. Bandmaße, Druck-Manometer, Geräte zur Abgasuntersuchung) und erhalten in der Regel eine Bescheinigung und eine Eichplakette. Das kennt man auch von der Gemüsewaage im Supermarkt oder der Zapfsäule an der Tankstelle. Nach geltendem europäischem Recht reicht der Nachweis der Eichämter seit 2012 jedoch nicht aus.

Was verlangt das europäische Recht?

Mit der Einführung der Europäischen Richtlinie zur Hauptuntersuchung wurde auch die deutsche Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) angepasst. Demzufolge müssen auch die Prüforganisationen in den Werkstätten die entsprechende Norm (EN ISO/IEC 17020) erfüllen. Sie beinhaltet den Nachweis der „messtechnischen Rückführung“ der Kalibrierung von Messgeräten. Das heißt, die Hauptuntersuchung der Überwachungsorganisationen in den Kfz-Werkstätten setzt voraus, dass die dort vorhandenen Messgeräte gemäß dieser internationalen Norm kalibriert sind, obwohl sie in Deutschland bereits geeicht oder nach anderen Richtlinien geprüft wurden.

Warum ist die Eichung nach deutschem Recht nicht ausreichend?

In Deutschland sind die Eichbehörden der Bundesländer für die Überwachung und Eichung von Messgeräten verantwortlich. Eichpflichtig sind Messgeräte, bei denen ein öffentliches Interesse an der Richtigkeit des Messergebnisses besteht. Bei der Eichung wird ein Vergleich mit einem definierten „Normal“ durchgeführt. Nach der Prüfung erteilen die Eichämter so genannte Eichscheine. Diese bestätigen die Genauigkeit eines Messgerätes mit einem Eichsiegel.

Das europäische Recht kennt keine Eichämter. Messgeräte müssen (gemäß DIN EN ISO 17025) von einem Institut/Labor nach international gültigen Festlegungen „kalibriert“ werden. Die Kalibrierung vergleicht ausgegebene Messwerte – einschließlich der Messunsicherheiten – mit entsprechend rückgeführten Referenzwerten oder Standards. Dies wird ausführlich dokumentiert.

Zusammengefasst: Die nach europäischem Recht notwendige Dokumentation für die Messgenauigkeit der Prüfgeräte kann in der Regel nur von deutschen Eichämtern erbracht werden, die zusätzlich nach der entsprechenden europäischen Norm akkreditiert sind. Die deutsche Politik hat die seit 2012 bestehende doppelte Verpflichtung zur Kalibrierung nach europäischer Regelung und Eichung nach nationalem Recht nicht aufgelöst, z. B. durch eine Änderung des Eichgesetzes.

Was haben die Prüfunternehmen getan, um das Problem zu lösen?

Seit 2012 haben die Prüforganisationen in den zuständigen Fachgremien darauf hingewiesen, dass die deutsche Gesetzgebung an die europäische Regelung angepasst werden muss. TÜV NORD arbeitet u. a. mit Bundes- und Landesministerien, dem Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK), der DAkkS und dem Verband der TÜV (VdTÜV) intensiv an einer Lösung.

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