Typprüfung bei Fahrzeugen

Warum können bei CO2-Abgasmessungen unterschiedliche Werte auftreten?

Was ist eine Typprüfung?

Fahrzeughersteller benötigen eine Typgenehmigung, wenn sie ein neues Modell auf den Markt bringen wollen. Die Genehmigung kann in Deutschland ausschließlich vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt werden. Die dafür notwendigen Typprüfungen (Fachleute sprechen auch von Homologation) werden von einem benannten Technischen Dienst (TD) begleitet. Dieser wird vom Hersteller ausgewählt und honoriert. Bei der Typprüfung werden sicherheits- und umweltrelevante Komponenten des neuen Modells unter die Lupe genommen.

Gesetzliche Grundlage dafür ist die Europäische Rahmenrichtlinie 2007/46/EG.

Schematisierter Ablaufplan vom Antrag für die Genehmigung eines neuen Modells durch den Hersteller bis zur Auslieferung ins Autohaus.

Erklärung:

CoC: Certificate of Conformity (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) – wird vom Hersteller erstellt.

Die Abgasmessungen bei Typprüfungen von TÜV NORD laufen immer nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab. Die Prüfstände entsprechen ebenfalls den Vorschriften. Dies haben intensive Prüfungen der eigenen Prozesse und Tätigkeiten im Herbst/Winter 2015 bestätigt, die TÜV NORD im Zusammenhang mit Typprüfungen bei VW vorgenommen hat.

Warum müssen bei der Typprüfung erzielte CO2-/Verbrauchswerte nicht unbedingt den jetzt erfolgten Nachmessungen entsprechen?

Die einfachste Erklärung: Die Referenzfahrzeuge, die vor Beginn der Produktion vom Hersteller bei der Typprüfung vorgestellt wurden, stehen heute nicht mehr zur Verfügung. Die damalige Prüfsituation kann nach Jahren nicht mehr eins zu eins nachgestellt werden. Dies kann im Ausnahmefall zu veränderten CO2- und Verbrauchswerten führen. Um dies zu verhindern, sind die Hersteller verpflichtet, regelmäßig eigene Serienüberprüfungen durchzuführen, dieser Prozess heißt Conformity of Production (CoP, Übereinstimmung der Produktion).

Die Jahre zuvor vom Technischen Dienst durchgeführte ursprüngliche Messung im Rahmen der Typprüfung bleibt natürlich korrekt.

Warum dürfen die CO2-/Verbrauchsangaben unter den gemessenen Werten bei der Typprüfung liegen?

Abgasmessung für Typprüfung / Möglicher Toleranzwert für den Hersteller.
Festlegung der CO2 Werte für Fahrzeugmodelle.

 

Nach der Messung durch den Technischen Dienst in der Typprüfung räumt der Gesetzgeber den Herstellern eine Reihe von Toleranzen und Auslegungsmöglichkeiten ein:

  • Dem Hersteller ist gestattet, für sein Verkaufsprospekt bis zu vier Prozent des vom Technischen Dienst festgelegten Abgaswertes abzuziehen. Dadurch verringert sich der Abgaswert/die Verbrauchsangabe entsprechend. Im Ergebnis ist dies eine gesetzlich zulässige Abweichung vom Messwert in der Typprüfung.
  • Die Hersteller sind gesetzlich zu regelmäßigen Überprüfungen verpflichtet, ob ihre Fahrzeuge „auf dem Band“ stets so produziert werden, wie in der Typprüfung vom neutralen Technischen Dienst gemessen und in der Typgenehmigung festgeschrieben wurde. Die so genannte Serienüberwachung (CoP) wird vom Hersteller selbst durchgeführt bzw. beauftragt und muss vom KBA regelmäßig kontrolliert werden. Der Gesetzgeber verlangt nicht, den Abgaswert aus der Typprüfung wieder zu erreichen. Von dem im CoP-Prozess gemessenen Abgaswert darf der Hersteller acht Prozent abziehen, um Messtoleranzen auszugleichen und aufgrund der Tatsache, dass die getesteten Fahrzeuge direkt vom Band kommen und somit noch nicht eingefahren sind. Der gegebenenfalls korrigierte Wert muss unterhalb der Typprüfwerte liegen.

Fazit:

Da für Nachmessungen andere Fahrzeuge verwendet werden als bei der Typprüfung, die vor Produktionsbeginn durchgeführt wurde, können aktuelle Messwerte abweichen. Unter Ausnutzung der vom Gesetzgeber gestatteten Toleranzen haben die Hersteller die Möglichkeit, vom ermittelten CO2-Wert abzuweichen, ohne Gefahr zu laufen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt die Typgenehmigung entzieht. 

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