Informationen für Autofahrer von umzurüstenden VW-Fahrzeugen

In den vergangenen Tagen gab es in vielen Medien eine umfangreiche Berichterstattung über die Bewertung von VW-Fahrzeugen, die nach Ende des Umrüstungszeitraums zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden.

In den vergangenen Tagen gab es in vielen Medien eine umfangreiche Berichterstattung über die Bewertung von VW-Fahrzeugen, die nach Ende des Umrüstungszeitraums zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden.

TÜV NORD gibt Autofahrern von umzurüstenden VW-Fahrzeugen folgende Hinweise:

  1. Der Hersteller informiert die betroffenen Kunden über die Umrüstung/ Nachrüstung seines Fahrzeugs und gibt einen Zeitrahmen dafür vor. Abhängig vom Fahrzeugmodell kann dieser Zeitraum unterschiedlich sein.
  2. Die betroffenen Autofahrer haben keine Probleme bei der HU, wenn sie die Vorgaben des Herstellers erfüllen.
  3. Wenn jemand sein Fahrzeug vorführt, bevor der Hersteller mit der Umrüstung beginnt, wird die Plakette erteilt.
  4. Wenn jemand sein Fahrzeug zur HU vorführt, bevor der Umrüstungszeitraum abgeschlossen ist, wird die Plakette erteilt.
  5. Wenn jemand die Umrüstung nicht vornimmt, obwohl dazu aufgefordert wurde, so wird bei HU nach Ablauf der Umrüstungsfrist ein erheblicher Mangel festgestellt und keine Plakette erteilt. Dann gelten für die Behebung des Mangels die Regelungen der HU.
  6. Wenn sich jemand weigert, die Umrüstung vorzunehmen, dann ist das ein Fall für die Behörden und nicht für die Prüfstelle.

Diese sind notwendig, damit die Regelung, zunächst für den Amarok, starten kann. Die Regelungen gelten für alle Prüforganisationen gleichermaßen.