Separate Elektroprüfung von Aufzügen kann entfallen

Die Technischen Regeln wurden konkretisiert – Mitgliedsunternehmen der BGs sparen dadurch Zeit und Geld.

Hamburg: Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften sparen ab sofort Zeit und Geld, wenn es um die Prüfung ihrer Aufzugsanlagen geht. Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Paragraph 5 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist nunmehr explizit Bestandteil der wiederkehrenden Aufzugsprüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Die Technischen Regeln wurden diesbezüglich konkretisiert.

Im Klartext: Die bislang alle vier Jahre angesetzte DGUV-Prüfung kann entfallen, weil die Inhalte der Prüfung im Rahmen der ZÜS-Prüfung gemäß TRBS 1201-4 abgedeckt sind. Somit ist die Beauftragung einer zweiten Prüfinstanz nicht mehr nötig. „Das spart Zeit, da eine Terminkoordination entfällt, Unannehmlichkeiten, weil die Aufzüge für die zweite Prüfung nicht außer Betrieb gesetzt werden müssen, und Geld, weil diese Prüfung gar nicht erst stattfinden muss“, sagt Axel Stohlmann, Leiter Competence Center Fördertechnik.

Bei der elektrischen Prüfung werden Kabel und elektrische Komponenten geprüft. Es werden Messungen an der Elektrik vorgenommen, die elektrische Anlage wird auf Beschädigungen hin untersucht, außerdem auf lose Drähte, unzulässige Brücken und Schmorstellen.

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