Entscheidend ist, was hinten rauskommt
Eine Frage, die nicht nur von VW-Fahrern gestellt wird: Bestehen die Fahrzeuge, die von den Abgasmanipulationen betroffen sind, jetzt die Abgasuntersuchung (AU) nicht mehr – und damit auch nicht die Hauptuntersuchung (HU)?
Bei der Hauptuntersuchung zum Beispiel beim TÜV werden Mängel festgestellt, die die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs betreffen. Bei der Abgasuntersuchung, die integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung ist, werden die durch den Gesetzgeber oder den Fahrzeughersteller vorgegebenen Werte mit den tatsächlich gemessenen Werten verglichen. Sind die Werte unterhalb der zulässigen Grenzen und die weiteren Prüfpunkte der HU in Ordnung, wird die Prüfplakette erteilt.
Die Manipulation von Abgaswerten, wie sie Volkswagen eingeräumt hat, ist bei der AU nicht feststellbar. Der Grund: Die vorgeschriebenen Messverfahren der Typprüfung (für die Typgenehmigung) und der AU (bei der Hauptuntersuchung) unterscheiden sich erheblich – sowohl in Bezug auf die gemessenen Schadstoffe als auch auf die Grenzen der Schadstoffkonzentrationen. Bei der Abgasuntersuchung mit Onboarddiagnose (OBD) werden diverse Codes aus dem Steuergerät des Fahrzeugs ausgelesen und je nach dem Ergebnis werden dann bei einer Endrohrmessung reale Abgase gemessen.