Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist eine Chance für Arbeitgeber und Mitarbeitende

Nord-Kurs bietet kompetente Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Pflichten

Nicht nur Pflicht für Arbeitgeber, sondern auch eine große Chance: Das TÜV NORD-Unternehmen Nord-Kurs nimmt Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen für Unternehmen vor. Dabei passen die Expertinnen und Experten von Nord-Kurs die Analyse individuell auf die betrieblichen Strukturen des Unternehmens an. Sie konzipieren auch die darauffolgenden Prozessschritte so, dass die Erkenntnisse der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in die Implementierung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagement einfließen.

Seit 2013 sind Unternehmen dazu verpflichtet, explizit auch die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Für eine gesundheitsförderliche Arbeitsumgebung bedarf es ein optimales Maß an Belastung und Stimulation. Im Gegensatz zum Umgang mit Gefahrenstoffen sollen psychische Belastungen wie Handlungsspielraum und Vielfältigkeit am Arbeitsplatz nicht minimiert, sondern optimiert werden. Ein zu geringes Maß an vielfältigen Arbeitsaufgaben kann zum Beispiel zu psychischer Ermüdung durch Monotonie führen und ein zu hohes Maß zur Überforderung. Die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist daher nicht als lästige Pflicht anzusehen, sondern als Chance, die organisatorischen Schwachstellen und Belastungsquellen am Arbeitsplatz aufzudecken.

Ein ganz entscheidender Baustein für den Erfolg der Gefährdungsbeurteilung sind die Information und Sensibilisierung der Mitarbeitenden und Führungskräfte. In den Online- und Präsenzveranstaltungen, die Teil der Gefährdungsbeurteilungen sind, legen die Expertinnen und Experten von Nord-Kurs hierauf einen besonderen Fokus. Schließlich ist die Einbindung ein wichtiger Startpunkt und Erfolgsfaktor der Gefährdungsbeurteilung. Damit ist Nord-Kurs ein kompetenter Partner bei der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes, dessen Einhaltung durch das Amt für Arbeitsschutz überwacht wird. Doch bei der Gefährdungsbeurteilung geht es nicht nur um die Einhaltung gesetzlicher Pflichten. Die Ergebnisse liefern wertvolle Informationen über die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und Optimierungspotenziale im Unternehmen.

Laut der whatsnext-Studie aus 2020 ist der Umsetzungsstand zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in deutschen Unternehmen sehr unterschiedlich. Aus den Ergebnissen lässt sich ableiten, dass 91,6% der deutschen Unternehmen psychische Belastungen ermitteln und auch 83,6 % der Organisationen diese beurteilen. Lediglich 62,2% der befragten Organisationen gehen in die Entwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Dabei ist die Umsetzung der Maßnahmen zur Verminderung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz nicht nur für die Mitarbeitenden von hoher Bedeutung, sondern auch das Amt für Arbeitsschutz prüft die gezielte Maßnahmenableitung und -durchführung sowie die Fristen zu deren Umsetzung. Nord-Kurs unterstützt Unternehmen dabei, Führungskräfte und Gesundheits-Akteure im Unternehmen zu befähigen, die Maßnahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen umzusetzen und einen nachhaltigen Prozess zu etablieren.

Da sich viele Mitarbeitende in der Corona-Pandemie zu Online-Profis entwickelt haben und digitale Umsetzungen nun akzeptierter sind, führt Nord-Kurs Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen ebenso wie weitere Angebote im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung auch online in vertraulicher Atmosphäre durch.

Weitere Informationen finden Sie hier

Anja HeinrichPressekontakt

presse@nord-kurs.de

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